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Psychotherapie

Psychotherapie ist in Österreich seit 1991 als eigenständiger, wissenschaftlich fundierter Heilberuf gesetzlich anerkannt und durch das Psychotherapiegesetz (BGBl 1990/361) geregelt. Die Arbeit von Psychotherapeut:innen unterscheidet sich sowohl von der Tätigkeit von Psychiater:innen als auch von der von Psycholog:innen. Der Begriff „Psychotherapie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet wörtlich „Behandlung der Seele“ bzw. die Behandlung von seelischen Problemen.

Ziel der Psychotherapie

Das Ziel der Psychotherapie ist es, Menschen mit psychosomatischen, psychischen und/oder psychosozialen Belastungen zu helfen, Linderung oder Heilung zu erfahren. Dabei geht es darum, den Klienten zu ermöglichen, krankmachende Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen und zu verändern. Psychotherapie bietet auch Unterstützung in Lebenskrisen und ist besonders hilfreich, wenn der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung, einer verbesserten Lebensqualität und mehr Lebensfreude besteht. Die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung bildet die therapeutische Beziehung zwischen Klient:in und Psychotherapeut:in.

Alle eingetragenen und anerkannten Psychotherapeut:innen sowie die Psychotherapierichtungen finden sich auf der Liste der Psychotherapeut:innen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

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